Roland Angermüller - Hausverwaltungen in Leichlingen
 
Unsere Dienstleistungen für Sie als WEG-Verwalter umfassen vor allem bauliche Instandhaltungen und kaufmännische Buchführung.
Insbesondere wäre hierbei zu nennen:
  • die Erstellung von Wirtschaftsplänen (hier ein Beispiel)
  • eine Jahresabrechnung über gezahlte Hausgelder und Berichterstattung
  • Eigentümerversammlung und Niederschrift
  • Hausordnung
  • Abschluß und Kontrolle objektbezogener Verträge
  • Überwachung von Dienstkräften
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs auf "offenen Fremdkonten" bei denen die jeweilige WEG Kontoinhaber ist
  • Rechnungskontrolle/ -anweisung
  • Buchführung
  • Technische Kontrollen
  • Auftragsvergabe/ -überwachung
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen zum Schutze der Bausubstanz
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Ständiger Kontakt zu den Verwaltungsbeiräten
  • Allgemeine Verwaltung/ Schriftverkehr
Selbstverständlich berücksichtigen wir bei unsere Dienstleistungen die Vorschriften des Wohnungseingentumsgesetzes.
In unserem Downloadbereich finden sie weitere Beispiele.
Die Aufgaben und Verpflichtungen, die wir als Hausverwalter für Ihr Mieteigentum übernehmen, ergeben sich aus einer individuellen Vertragsgestaltung auf der Grundlage geltenden Rechts.
  • Abschluss von Miet- und Pachtverträgen und deren Kündigung sowie der gesamte mündliche und schriftliche Verkehr mit den Mietern/ Pächtern
  • Die Einziehung der Miet- und Pachterträge und deren gesetzliche Geltendmachung
  • Die Veranlassung der pünktlichen Zahlung aller Lasten, Abgaben und der wiederkehrenden Leistungen, die rechtzeitige Veranlassung der Bezahlung von Handwerker-, Lieferanten- und sonstigen Rechnungen an den Eigentümer.
  • Die genaue Beachtung und Durchführung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, die die Bewirtschaftung eines Grundstücks betreffen, sowie der Rechte und Pflichten des Grundstückeigentümers.
  • Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der abgeschlossenen Mietverträge/ Hausordnung.
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  • Der Abschluss von Versicherungsverträgen in ausreichender Höhe sofern vom Eigentümer nicht anders bestimmt, und die Veranlassung der fristgemäßen Zahlung der Versicherungsprämien.
    Dazu gehört die Vertretung des Eigentümers gegenüber den Versicherern zur Wahrung der Rechte des Eigentümers im Versicherungsfall.
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  • Die regelmäßige Begehung der Wohnanlage, Abwendung von Gefahrenquellen, die Vergabe der notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an geeignete Handwerker sowie die Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen und Schlussrechnungen in Absprache mit dem Eigentümer.
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  • Abschluss von Lieferungsverträgen über Energie im Einvernehmen mit dem Eigentümer.
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  • Führung einer Hausbuchhaltung und die Sammlung der Einnahmen- und Ausgabennachweise und Belege, wobei ein Hauskonto nach Absprache zu führen ist.
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  • Die Pflicht, dem Eigentümer unverzüglich von allen wichtigen Angelegenheiten, insbesondere auch von Zwangsmaßnahmen Dritter, in Kenntnis zu setzen.